Frage: zu der Englandfrage

Liebe Frau Bader, ich weiß, dass der Vater dagegen klagen kann, deswegen frage ich ja, ob es Probleme beim Umzug gibt. Ich habe auch nichts gegen den Umgang, von meinem Gehalt werden seine Flüge aber nicht finanziert werden können. Meine Frage zielte eher darauf ab, wie ein Gericht üblicherweise entscheidet, wenn gegen den Vater ein Haftbefehl wegen Unterhaltsrückständen läuft. Es ist ja schon so, dass vor allem der bessere Lebensstil aufgrund des Gehaltes meines Partners nach England zieht, was auch den Kindern zugute kommt. Würde der Vater sich an Alltagsdingen und Finanzierung beteiligen statt sein Gehalt zu verbergen und nicht zu zahlen, käme so ein Umzug womöglich nicht in Betracht. Kommt mir irgendwie unmenschlich vor, wenn ich die ganzen Jahre alles allein managen soll und dann wahlweise nicht umziehen darf, um besser mit Partner zu leben oder für die Fahrtwege des Vaters aufkommen soll, der noch nie einen Cent bezahlt hat, aber auch sein Vermögen nicht offenlegt. Momentan finde ich auch den Umgang sehr stressig, weil ich an jedem 2.Wochenende befürchte, dass der Vater vor den Augen seiner Tochter von der Polizei abgeholt wird. Wie würde wahrscheinlich ein Gericht entscheiden, wenn er wirklich klagt?

von Mausmonster am 20.11.2015, 16:55



Antwort auf: zu der Englandfrage

Hallo, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2015



Antwort auf: zu der Englandfrage

Da wird es wohl keinen Zusammenhang geben. Es wird nur der Klagepunkt betrachtet!

von Pamo am 20.11.2015, 19:46



Antwort auf: zu der Englandfrage

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wieso rufst Du bei der Kinderübergabe nicht die Polizei, wenn es einen Haftbefehl gibt ? Natürlich dann ohne Kind ? Ein Umzug vereitelt sein Umgangsrecht, da kann ein Gericht alles oder nix entscheiden. Von nix bis einmal im Monat und Du trägst die Kosten oder eben komplette Ferien etc etc. Noch einmal : Rede mit ihm und vielleicht gibt es eine gemeinsame Lösung. Wenn nicht musst Du es darauf ankommen lassen.

von Sternenschnuppe am 20.11.2015, 22:41