Liebe Frau Bader, mein aktueller Vertrag endet am 28.2.14 und mein Mutterschutz beginnt am 25.2.14. Eigentlich sollte mein Vertrag verlängert werden, aber ich weiß nicht, ob dies noch erfolgt, wenn ich von der Schwangerschaft erzähle. Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, wer stockt dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bis zur Höhe des Nettoeinkommens auf? Und noch eine zweite Frage: Ich habe Ende Februar bereits ein Jahr in dem Unternehmen gearbeitet. Erhalte ich die 67% des Lohnes auch dann als Elterngeld, wenn ich ab dem 1.3. keinen Vertrag mehr habe oder muss ich dafür weiter "beschäftigt" sein? Und bin ich dann offiziell ein Jahr in Elternzeit oder gelte ich als arbeitslos? Vielen Dank für den Rat und beste Grüße Janina
von Janina83 am 23.09.2014, 23:44