Hallo Frau Bader, unser kleiner ist am 06.01.2016 geboren. Ich habe Elterngeld für 12 Monate beantragt und alle Angaben zu meinem Einkommen vor der Geburt eingereicht. Nun komme ich lange nicht auf den Satz den ich mir im vorraus mal bei elterngeldrechner.de berechnet habe. Ich bin auf den landwirtschaftlichen Betrieb meiner Eltern angestellt und brauche somit als Familienmitglied keine Krankenversicherung bezahlen. Als weiteres bin ich auch nicht Mitglied der Kirche und zahle somit auch keine Kirchensteuer. Beides wurde trotzdem von meinen Bruttogehalt abgezogen. Als weiteres habe ich ein Kleingewerbe und den durschnittlichen Verdienst angegeben. Bei meinem Kleingewerbe fallen keine Sozialversicherungen an, diese würden aber trotzdem berechnet. Ist das so richtig?
von Sven.S am 24.04.2016, 14:06