Frage: Wunsch-und Wahlrecht Kindergarten

Hallo Frau Bader, wir möchten unseren Sohn (1) gerne wenn er zwei Jahre alt ist in den Kindergarten geben, den unsere Tochter derzeit besucht. Sie wird dann bereits ein Schulkind sein. Der Kiga gehört zu einer anderen Kommune und ist in staatlicher Trägerschaft. Die Stadt sagt, wir haben keinen Anspruch auf den Platz, da die Kinder der Stadt vorgezogen werden und es für diese wohl nicht aureichend Plätze gibt. Obwohl unser Sohn auf Platz zwei der Warteliste steht wird er somit immer von den dortigen Kindern überholt. Gibt es eine Möglichkeit für uns, doch rechtlich um diesen Kiga-Platz zu kämpfen? Die Kiga-Leitung ist auf "unserer Seite" und unterstützt uns. Danke für Ihre Meinung! MfG Fam. Jung

von fräuleinsonnenschein am 14.04.2015, 14:24



Antwort auf: Wunsch-und Wahlrecht Kindergarten

Hallo, nein. Das klappt nur, wenn beide Kommunen zustimmen (wegen der Finanzen) u die eine Gemeinde tut dies ja nur, wenn kein Platz von einem Kind der eigenen Gemeinde benötigt wird - was ja auch irgendwie verständlich ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2015



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