Hallo Frau Bader, wir möchten unseren Sohn (1) gerne wenn er zwei Jahre alt ist in den Kindergarten geben, den unsere Tochter derzeit besucht. Sie wird dann bereits ein Schulkind sein. Der Kiga gehört zu einer anderen Kommune und ist in staatlicher Trägerschaft. Die Stadt sagt, wir haben keinen Anspruch auf den Platz, da die Kinder der Stadt vorgezogen werden und es für diese wohl nicht aureichend Plätze gibt. Obwohl unser Sohn auf Platz zwei der Warteliste steht wird er somit immer von den dortigen Kindern überholt. Gibt es eine Möglichkeit für uns, doch rechtlich um diesen Kiga-Platz zu kämpfen? Die Kiga-Leitung ist auf "unserer Seite" und unterstützt uns. Danke für Ihre Meinung! MfG Fam. Jung
von fräuleinsonnenschein am 14.04.2015, 14:24