Frage: Wohngeld nach Neuberechnung

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben von Mai 2014-31.Mai 2015 Wohngeld (Lastenzuschuss für Eigenheim) bezogen. Im Februar 2015 haben wir Nachwuchs bekommen. Im März 2015 habe ich einen Antrag auf Neuberechnung des Wohngeldes gestellt wegen veränderter Personenzahl. Der Antrag wurde jetzt im Oktober bearbeitet. Folgenden Bescheid haben wir bekommen: ...auf Ihren Erhöhungsantrag vom 27.03.2015 leisten wir für die Zeit vom 01.03.2015 bis 31.05.2015 Wohngeld in Höhe von monatlich ... Unser bisheriger Bescheid wird gemäß § 27 Abs. 1 WoGG vom 01.03.2015 bis 31.05.2015 aufgehoben. Ein weiterer Bescheid lag dem gleichen Brief bei mit folgendem Wortlaut: Ihrem Antrag vom 27.03.2015, das Wohngeld vom 01.05.2015 an zu erhöhen, können wir nicht entsprechen. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ist unverändert. Das bewilligte Wohngeld kann deshalb nicht erhöht werden. Der bisherige Bescheid gilt weiter. Für mich ist das ein totaler Widerspruch zwischen den beiden Bescheiden. Muss das so? Versteh ich das nur falsch? Folgendes hab ich im WoGG gefunden 27.12 Bewilligungszeitraum bei Neuberechnung Wird ein gegenüber dem bisherigen Wohngeld erhöhtes Wohngeld bewilligt, ist der neue Bewilligungs- bescheid für einen Bewilligungszeitraum von in der Regel wieder zwölf Monaten zu erlassen. § 25 Abs. 1 und 2 WoGG sowie Nummer 25.11 sind anzuwenden. Grundsätzlich beginnt der neu festzusetzende Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats der Antragstellung, es sei denn, die zur Erhöhung des Wohngeldes führende Änderung der Verhältnisse tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt ein. Erhöht sich die zu berücksichtigende Miete oder Belastung abzüglich des Betrages für Heizkosten rückwirkend um mehr als 15 Prozent, ist auch das Wohngeld rückwirkend zu bewilligen, frühestens jedoch vom Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums an. Quelle: http://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph27.html Gilt das nicht auch in meinem Fall? Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich danke Ihnen jetzt schon Mit freundlichen Grüßen sunshinemutti

von sunshinemutti am 12.10.2015, 15:18



Antwort auf: Wohngeld nach Neuberechnung

Hallo, es tut mir leid, aber Wohngeldberechnung ist gar nicht mein Gebiet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.10.2015



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