Hallo, Ich beschäftige mich gerade mit dem elterngeldantrag und hab hier ein Formular Bescheinigung des AG nach Paragraph 64 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch. Da gibt es verschiedenes anzukreuzen.....aber was ist der Unterschied? Einmal steht da : Bescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und: Bescheinigung über Dienstbezüge während der mutterschutzfrist Ich bin ganz normal angestellt und eigentlich will die elterngeldstelle doch nur wissen wie der arbeitsgeberzuschuss zum mutterschaftsgeld ist, oder? Was muss er dann da ankreuzen? Kann es sein, das sich das zweite (Dienstbezüge....) auf Beamte bezieht? LG und vielen Dank Anne
von Annnnne am 15.01.2015, 18:00