Wirkt sich meine Selbständigkeit negativ auf das Elterngeld aus?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wirkt sich meine Selbständigkeit negativ auf das Elterngeld aus?

Hallo Frau Bader, mein Kind ist am 19.05.2014 geboren. Im Jahr 2013 war ich selbständig tätig (freiberufliche Tätigkeit mit geringem Gewinn). Ab November 2013 habe ich diese Tätigkeit aufgegeben und bin in eine Festanstellung gekommen. Somit hatte ich von November 2013 bis März 2014 fünf volle Gehälter bis zum Mutterschutz (trotz Beschäftigungsverbot ab Januar 2014). Nun hat die Elterngeldstelle so entscheiden, dass lediglich der Bemessungszeitraum 2013 (Steuerbescheid) zur Berechnung des EG herangezogen wurde, da ich in den letzten 12 Monaten vor der Geburt auch selbständig war. Damit blieben die drei Gehälter in 2014 unberücksichtigt, wodurch mir ein finanzieller Nachteil entsteht, denn der Gewinn aus meiner freiberuflichen Tätigkeit war wie gesagt sehr gering. Ist das rechtlich korrekt? Liegt überhaupt ein Mischeinkommen vor, wenn man schon seit über sechs Monaten gar nicht mehr selbständig ist und nicht beides gleichzeitig gemacht hat, sondern nacheinander? Denken Sie, dass es sich lohnt, rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen? Vielen herzlichen Dank schon im Voraus, mit schönen Grüßen, Beatrice-Maria

von Beatrice-Maria am 08.07.2014, 12:36



Antwort auf: Wirkt sich meine Selbständigkeit negativ auf das Elterngeld aus?

Hallo, ich würde es auf jeden Fall versuchen! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2014



Antwort auf: Wirkt sich meine Selbständigkeit negativ auf das Elterngeld aus?

Hallo, Bei meinem Mann stellt sich gerade die gleiche Frage wie bei dir, und ich wollte fragen, ob du rechtliche Schritte gegangen bist bzw. ob die Elterngeldstelle vielleicht irgendwie eingelenkt hat? Würde mich sehr über eine Antwort freuen!! Liebste Grüße, Anna

von Queenblue am 16.08.2014, 12:00



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