Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit im zweiten Jahr der Elternzeit meiner Tochter und beziehe kein Elterngeld mehr (wurde nur für ein Jahr beantragt). Nun bin ich erneut schwanger (ET Mitte Juli 2016). Ich werde aber ab Februar einen Minijob ausführen. Nun meine Fragen: - Darf ich im Mutterschutz einen Minijob ausführen (Verdienst ca. 300€ monatlich bei ca. 35 Std. monatlich)? - Da ich nicht mehr gearbeitet habe, bekomme ich ja wahrscheinlich für die zweite Elternzeit nur den Mindestsatz von 300€ an Elterngeld. Wird mir das dann durch den Minijob gekürzt? Oder vielleicht positiv aufgestockt? Vielen Dank und beste Grüße
von Bleamal83 am 31.01.2016, 17:15