Mein Sohn beabsichtigt seine jetzige Lebensgefährtin zu heiraten. Diese hat einen 6-jährigen Sohn, der bis jetzt bei ihr lebt. Nun die Frage...wenn der Junge in ein paar Jahren sagt, er will zu seinem Vater ziehen, muss ja die Mutter Unterhalt an den Vater zahlen. Das ist mir ja klar. Aber wird in dem Fall das Einkommen ihres jetzigen Ehemannes bei der Berechnung mit eingerechnet? Ihr Gehalt alleine würde wahrscheinlich zu einem geringeren Unterhalt führen. Ist bei ihrem Ex jetzt auch nicht anders. Aber wenn beide Gehälter zusammen kommen...ich meine, muss dann mein Sohn im Grunde mit für den Unterhalt des KIndes bezahlen, weil sie ja als Bedarfsgemeinschaft gelten? Ein Kind, das ja gar nicht seines ist? Liebe Grüße Andrea R.
von laurinkuki am 09.02.2017, 16:18