Wird das Einkommen meines Sohnes mit berücksichtigt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird das Einkommen meines Sohnes mit berücksichtigt?

Mein Sohn beabsichtigt seine jetzige Lebensgefährtin zu heiraten. Diese hat einen 6-jährigen Sohn, der bis jetzt bei ihr lebt. Nun die Frage...wenn der Junge in ein paar Jahren sagt, er will zu seinem Vater ziehen, muss ja die Mutter Unterhalt an den Vater zahlen. Das ist mir ja klar. Aber wird in dem Fall das Einkommen ihres jetzigen Ehemannes bei der Berechnung mit eingerechnet? Ihr Gehalt alleine würde wahrscheinlich zu einem geringeren Unterhalt führen. Ist bei ihrem Ex jetzt auch nicht anders. Aber wenn beide Gehälter zusammen kommen...ich meine, muss dann mein Sohn im Grunde mit für den Unterhalt des KIndes bezahlen, weil sie ja als Bedarfsgemeinschaft gelten? Ein Kind, das ja gar nicht seines ist? Liebe Grüße Andrea R.

von laurinkuki am 09.02.2017, 16:18



Antwort auf: Wird das Einkommen meines Sohnes mit berücksichtigt?

Hallo, Nein, der neue Ehemann wird zur Berechnung des Unterhaltes nicht mit herangezogen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2017



Antwort auf: Wird das Einkommen meines Sohnes mit berücksichtigt?

Hat die neue Ehefrau letztlich zu wenig Einkommen und kann somit nicht genügend Unterhalt für den Sohn zahlen, wird mit Sicherheit geprüft inwieweit der Ehemann der Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet ist.

Mitglied inaktiv - 09.02.2017, 16:28



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