Hallo Frau Bayer.
Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und habe bis heuer märz 1 Jahr Elterngeld bekommen. Ab den 1.Mai bekomm ich Beträuungsgeld 150€. Meine kleine ist jetzt 13 Monate und ich möchte mir bisschen was dazu verdienen. Hätte eine Putzstelle gefunden in der ich einmal pro Woche 7-8 std putzen würde. 12€ in der Stunde. Die Dame würde mich auch anmelden. Ginge das in Ordnung? Müsste ich etwas beachten?
von
Tatjana80
am 17.04.2015, 11:21
Antwort auf:
wieviel darf ich in der Elternzeit verdienen
Hallo,
das ist unerheblich
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2015
Antwort auf:
wieviel darf ich in der Elternzeit verdienen
Die Höhe des Arbeitslohnes ist irrelevant. Du darfst nicht mehr als 30h/Woche arbeiten, sonst fällst Du aus der EZ raus.
Eine Tätigkeit während des Elterngeldbezuges MUSS bei der Elterngeldstelle gemeldet werden. Der Bezug des Elterngeldes ist bei Dir aber bereits vorbei.
Wichtig ist dass Dein AG der Nebentätigkeit zustimmen MUSS!
Für das Betreuungsgeld ist das Einkommen meines Wissens nach auch irrelevant solange Du das Kind nicht in staatlich geförderte Kinderbetreuung gibst (wenn Du also einen Babysitter selber bezahlst steht Dir das Betreuungsgeld also dennoch zu, bei einer von der Stadt finanzierten Tagesmutter nicht).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.04.2015, 17:39