Hallo,
mein errechnter Geburtstermin ist der 21.02.2016.
Für 2015 habe ich noch Resturlaub von 4 Tagen, die ich natürlich noch nehmen werde.
Im Januar (10.01.2016) beginnt meine 6-wöchige-Mutterschutzfrist. Wieviel Tage habe ich für 2016 Urlaubsanspruch? Ich habe pro Jahr 26 Urlaubstage.
Nach den Mutterschutzfristen gehe ich für 1 Jahr in Elternzeit. Was passiert mit dem Resturlaub für 2016 eigentlich? Verfällt dieser oder wird er mir ausbezahlt?
von
su82
am 30.06.2015, 12:58
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich in 2016???
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB (die auch an diesem Tag geboren ist :-) )
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2015