Guten Abend Frau Bader, ich war vor der Geburt des ersten Kindes voll berufstätig. Beim 2. Kind, welches innerhalb der nächsten 12 Monate nach der Geburt des ersten Kindes geboren wird, bleibt das Elterngeld unverändert. Wie sieht es aus, wenn nun ein 3. Kind innerhalb der nächsten 12 Monate nach der Geburt des zweiten Kindes geboren wird? Bleibt das Elterngeld weiterhin in der Höhe? Vielen Dank
von pibi am 27.11.2016, 21:18