Frage: Wiedereinstieg

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im März letzten Jahres meine Tochter bekommen und bis Mitte März diesen Jahres elternzeit beantrag. Im Januar dieses Jahres habe ich mich meinen Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und ihm per Post geschroeben das ich ab Mitte März in meinem Beruf im Vollzeot zurück kehren möchte. Darauf schrieb er mir auch per Post das ich Ihnen mitgeteilt habe ab Mitte märz wieder in Vollzeit arbeiten möchte und ich für alles weitere mich mit ihnen in Verbindung setzten sollte. Dies habe ich dann auch getan und wir haben mündlich schon vereinbart wo es wahrscheinlich hin gehen soll. Jetzt sollte ich mich mit der Leitung dieser Einrichtung treffen und mich vorstellen . Wenn wir uns gut verstehen sollte ich da anfangen, wenn nicht würde ich woandershin verwiesen um mich dort auch wieder vorzustellen. Jetzt bin ich zu meinem Hausarzt wegen starker Übelkeit und dieser sagte mir ich solle zum Frauenarzt gehen. Und mein Frauenarzt sagte mir das ich erneut schwanger bin und Anfang Oktober das neue Baby zur Welt kommt. Da ich sowohl bei meinem ersten Kind wie auch jetzt unter starken Bluthochdruck leide habe ich ein Berufsverbot bekommen erst mal für 4 Wochen was sich meiner Erfahrung nach aber bestimmt verlängern wird. Ich war wirklich sehr überrascht und habe jetzt finanzielle Sorge. Was steht mir denn finanziell überhaupt noch zu ? Habe ich Anspruch auf Gehalt ? und kann mein Arbeitgeber mir 2 Wochen vor offiziellem Arbeitsbeginn sagen ich müsse meine elternzeit verlängern? Oder unbezahlt urlaub nehmen? Vielen Dank schonmal roxyarnold

von Roxyarnold am 20.02.2015, 09:15



Antwort auf: Wiedereinstieg

Hallo, Sie bekommen den vertragl. vereinbarten Lohn weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2015



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