Frage: Wiedereinstieg in Elternzeit...

Hallo Fr Bader! ich hatte Sie wg Minijob während EZ gefragt. Nun lehnt dies mein AG ab. Er verweist auf Oktober (da endet dann das zweite EZ Jahr) und schlägt vor dass ich mind. 4 oder besser 5 Tage a 4h zur Arbeit komme. Nun habe ich aber während der ersten Elternzeit (die im Nov 2013 geendet hat) und noch 1 Jahr darüber hinaus (bis zum Anfang der nächsten EZ) 3 Tage a 6h gearbeitet. Rein vertraglich war die Vereinbarung mit den 3 Tagen a 6h bis zum Nov 13 beschränkt. nun zu meinen Fragen: 1. Ich würde gerne jetzt schon (also im 2ten EZ Jahr in TZ arbeiten - oder ein drittes Elternzeitjahr anhängen und währenddesssen 3 Tage a 6h arbeiten (also so wie vor der EZ auch) - KANN mir der AG das verwehren mit den 3 Tagen? 2. Kann ich auch jetzt schon im zweiten EZ Jahr arbeiten (wenn ich 7 Wochen vorher schriftlich anmelde) oder soll ich lieber bis Oktober warten (der AG war nicht so ganz gewillt mich jetzt wieder einzustellen) 3. Kann der AG von mir verlangen dass ich 4 oder 5 Tage a 4 h komme wenn ich vorher die Regelung mit 3 Tagen a 6h hatte. (Für mich ist das günstiger von der Fahrt wenn ich nur 3 x statt 5 x fahren muss vom Wohnort her). - Das nächste PROBLEM ist: Ich bekomme Betreuungsgeld bis zum 3 ten Geb meines Sohnes und die Oma kann nur 3 Tage die Woche aufpassen. 4. Der AG hat mir erlaubt während der EZ bei einem anderen AG zu arbeiten - was sollte ich hierbei beachten? Gibt es hier auch Nachteile? Was sollte ich hier sonst noch beachten? lg & DANKE! mimi

von mimiblue am 19.01.2015, 08:58



Antwort auf: Wiedereinstieg in Elternzeit...

Hallo, 1. Ja 2. Geht auch jetzt schon 3. Wenn Sie es vorher schon hatten, nein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2015



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