Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit! Da ich mich allerdings jetzt schon um einem Krippenplatz für meinen Sohn bemühen muss, habe ich meinem Arbeitgeber jetzt schon mitgeteilt, das ich ab Mai 2015, nach der Elternzeit, wieder arbeiten möchte. Vor Muschu habe ich in Vollzeit gearbeitet, mit 2 Tagen homeoffice, dies wurde mir vor 6 Jahren nach der Geburt meiner Tochter, genehmigt. Nun habe ich einen Antrag auf Teilzeit, auf Grund der Kinderbetreuung gestellt, mit weiterhin 2 Tagen Homeoffice. Nach 2 Monaten erhalte ich nun ein schreiben, dass sie meinem Teilzeitantrag zustimmen, mir allerdings eine andere Stelle geben, bei der ich LEIDER nicht mehr aus dem Homeoffice arbeiten kann. Können die das einfach machen? Ich hab mir diesbezüglich nie etwas zu Schulden kommen lassen! Die "zugewiesene" Stelle entspricht eigentlich auch nicht meiner Ausbildung - ich bin nicht studiert - so wurde die Stelle aber bisher immer ausgeschrieben?! Vielen Dank!

von Daniela 2014 am 25.07.2014, 22:19



Antwort auf: Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Hallo, was steht denn in Ihrem Vertrag? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2014



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich hatte heute einen Termin bei meinem Chef, um mit ihm über meinen Wiedereinstieg zu sprechen, da meine Elternzeit am 10.01.08 endet. Er hat mir angeboten, dass ich 4 x 4 Stunden/Woche arbeiten könnte. Bevor ich in Mutterschutz bin, habe ich 5 x 4 Stunden gearbeitet. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich darüber mit meinem Ma...


Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, habe am 02.03.09 ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber zwecks wiederaufnahme nach der Elternzeit. Kurz zu meiner Person, ich bin 38 Jahre alt, habe dort meine Ausbildung von 1998-1991 als Industriekauffrau gemacht und bin danach übernommen worden. Januar 2005 kam mein erstes Kind zur Welt und im Mai 2006 mein Zweites. Habe n...


Wiederaufnahme vom Job nach Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Im Jahre 2008 wurde ich während der Probezeit (unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Probezeit) schwanger. Mein Arbeitgeber wollte mir seinerzeit kündigen, was jedoch aufgrund der Schwangerschaft nicht möglich war. Im Anschluss an die Geburt unserer Tochter habe ich die Elternzeit in Anspruch ge...


Muss der AG die Wiederaufnahme schriftlich bestätigen nach Elternzeit.

Hallo Frau Bader, ich bin seit März 2012 in Elternzeit für 1 Jahr habe es meinem AG auch mitgeteilt. Das ist auch alles gut. Wir wollen aber gerade ein Grundstück kaufen und die Bank benötigt von meinem Chef ein schreiben das ich nach einem Jahr wieder zu den alten Bedingungen arbeite. Mein Chef weigert sich aber total dieses zu unterschreibe...


Nach Elternzeit keine Wiederaufnahme in Teilzeit

Hallo! Ich habe nun bald ein Jahr Elternzeit genossen. Die Firma, in der ich vor meiner Schwangerschaft in Vollzeit als Projektmanagerin angestellt war, kann bzw. muss mir keine Teilzeit anbieten, da dort nur sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind. Eine Vollzeitstelle wird mir zwar angeboten, diese lehne ich aber vorerst ab. Ich habe nun ein Schreibe...


Wiederaufnahme Beruf nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit eingereicht und möchte danach wieder in meinen alten Beruf einsteigen. Ich bin unbefristet als Abteilungsleiter angestellt. Diese Position erfordert natürlich im Idealfall eine vollständige Anwesenheit, jedoch bin ich mir aus heutiger Sicht unsicher, ob ich mein Kind bereits mit einem Jahr ganztags in...


Wiederaufnahme Job nach Elternzeit

Hallo, ich muss nach meiner Elternzeit am 2.1.20 wieder anfangen zu arbeiten. Vor der Schwangerschaft habe ich Mo-Do vormittags gearbeitet. Jetzt soll ich 1*die eine Spätschicht machen, was für mich nicht möglich ist, da ich die Betreuungszeit von meiner Tochter nicht verlängern kann. Für nur Vormittags haben Sie für mich keine Verwendung mehr, da ...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...