Wie wird mein Elterngeld für das zweite Kind berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird mein Elterngeld für das zweite Kind berechnet?

Hallo, ich bin momentan im Elterngeldbezug. Mein erstes Kind kam am 13.11.2014 auf die Welt, davor war ich Voll berufstätig. Bin momentan schwanger und der voraussichtliche Geburtstermin ist der 13.12.2015. Wie wird mein Elterngeld berechnet, fällt es genauso wie beim ersten Kind aus oder kriege ich den Mindestbetrag von 300 Euro?

von laly am 15.04.2015, 21:06



Antwort auf: Wie wird mein Elterngeld für das zweite Kind berechnet?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2015



Antwort auf: Wie wird mein Elterngeld für das zweite Kind berechnet?

Die Kinder sind rund 1 Jahr auseinander? Dann bekommst du sogar mehr als beim ersten Kind. Du bekommst das "normale" Elterngeld und der Geschwisterbonus kommt hinzu. Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.04.2015, 21:19



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