Hallo Frau Bader! Wie wird das Mutterschutzgeld berechnet? Bei mir ist es so das ich unbefristet für 20h/Woche angestellt bin. Befristet bis Ende des Jahres 2015 wurde mein Arbeitsvertrag auf eine 40h/Woche erhöht. Seit Anfang 2016 bin ich also wieder mit 20h/ Woche angestellt. Ich wurde schwangerschaftsvedingt im Oktober 2015 krankgeschrieben und erhielt von Dezember 2015 bis Mai 2016 Krankengeld. Seit Mitte Mai 2016 bin ich nun im Mutterschutz. Meine Frage nun... wird mein Gehalt der 3 Monate VOR dem Krankengeldbezug (also das Gehalt der Vollzeitstelle) oder das eigentliche erwartende Gehalt vor dem Mutterschutz (Gehalt der Teilzeitstelle) als Berechnungsgrundlage genommen? Wie ist die Rechtsgrundlage? Da ich momentan Mutterschutzgeld und den Zuschuuss vom AG erhalte was einer 20/Wochen - Stunde entspricht. Oder müsste ich Mutterschutzgeld erhalten was einer 40/Woche entspricht? Müsste mir der AG mehr zahlen?
von krissy134 am 17.06.2016, 20:20