Wie wird das Gehalt bei Berufsverbot beim 2. Kind berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird das Gehalt bei Berufsverbot beim 2. Kind berechnet?

Unser 1. Kind ist 03.10.2015 geboren. Aufgrund der Tätigkeit im OP hatte sie zuvor ein Dienstverbot bekommen ( bei vollem Gehaltsausgleich inkl. Schicht/Wochenendzulagen ) Meine Frau befand sich für ein Jahr in Elternzeit. Jetzt wollte sie zum 04.10.2016 wieder Vollzeit arbeiten gehen, jedoch haben wir kurz zuvor erfahren, dass sie wieder schwanger ist. Sie hat sofort ein erneutes Beschaftigungsverbot erhalten. Sie bekommt nun zwar das Grundgehalt als Ersatz für das Dienstverbot, jedoch keine Zulagen mehr wie bei dem ersten Dienstverbot. Hat meine Frau nicht trotzdem Anspruch auf den vollen Lohn bis zur Entbindung des 2.Kindes, obwohl sie nicht wieder arbeiten gegangen ist?

von Timo Brumund am 09.11.2016, 18:55



Antwort auf: Wie wird das Gehalt bei Berufsverbot beim 2. Kind berechnet?

Hallo, sie muss den Lohn bekommen, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde bzw. den sie in den letzten drei Monaten, als sie voll gearbeitet hat, erhalten hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.11.2016



Antwort auf: Wie wird das Gehalt bei Berufsverbot beim 2. Kind berechnet?

Sie muss so entlohnt werden wie beim ersten Kind. Ruft mal bei der Krankenkasse an, die vermitteln auch beim AG.

von Sternenschnuppe am 09.11.2016, 19:13



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