Guten Abend Frau Bader,
angenommen man hat 12 Monate vor der Geburt des Kindes folgende Einkünfte:
1. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Angestellte in Vollzeit)
2. Minijob 450 Euro
3. Nebengewerbe (mit GuV aus Vorjahr)
Werden alle Nettosummen zusammengezählt? Mich interessiert, ob der Minijob als Bruttogehalt behandelt wird oder ob die 450 Euro Nettogehalt als solches angerechnet werden.
Lieben Dank vorab!
von
Elaine90
am 13.06.2017, 20:26
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld bei Mischeinkünften berechnet?
Hallo,
zuerst muss der Berechnungszeitraum ermittelt werden. Da Einkünfte aus selbständiger Arbeit dabei sind, ist der Zeitraum des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor der Geburt entscheidend.
Alle für die einzelnen Einkunftsarten aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit ermittelten Beträge werden nun addiert und durch zwölf geteilt. Vom so erhaltenen monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum vor der Geburt werden Steuern und Sozialabgaben in pauschalierter Form abgezogen.
Da die pauschalierten Abzüge möglichst nah an den tatsächlichen Abzügen der Eltern liegen sollen, werden bestimmte Abzugsmerkmale – z.B. Steuerklasse, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung – ermittelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2017