Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elterngeld beantragt und 3 Jahre Elternzeit. Geplant war, dass ich nach einem Jahr in Teilzeit zu meinem Arbeitgeber zurückkehre, allerdings konnte mir nur Nacht-und Wochenendarbeit angeboten werden,weswegen wir keine Einigung finden konnten. Mit der Arbeitsagentur war nun vereinbart, dass ich ALG 1 ab dem Zeitpunkt bekomme, wo mein Sohn einen Betreuungsplatz hat (das wäre der September). Für den Zwischenzeitraum nach dem Elterngeld (Juni-September) müsste ich ALG 2 beantragen. Das Arbeitsverhältnis würde erstmal bestehen bleiben, bis ich etwas neues gefunden habe. Jetzt bin ich wieder schwanger. Das Kind würde Ende November kommen und im Juni wird mein Sohn 1 Jahr alt und das Elterngeld endet zu dem Zeitpunkt. Können Sie mir sagen, was mir dann an Elterngeld zustehen würde und wie gerechnet wird? Mein Partner lebt übrigens mit uns zusammen, allerdings mit relativ niedrigem Einkommen. Vielen vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
von luilu6 am 12.04.2017, 07:55