Frage: Wie soll ich vorgehen,

Hallo zusammen! Ich habe heute meine Kündigung bekommen, weil die Firma geschlossen wird zum 31.12.2016! Eigentlich bin ich noch in Elternzeit bis 31.03.2017! Wie muss ich mich jetzt verhalten und was muss ich beachten, zwecks Arbeitsamt und KV usw.! Wo muss ich mich jetzt überall melden und Bescheid geben? Bekomme ich weiter ab Januar Elterngeld wie jetzt oder fällt das dann weg? Ich hoffe auf eine schnelle Antwort! Danke Gruß Franni

von Franni84 am 15.09.2016, 21:38



Antwort auf: Wie soll ich vorgehen,

Hallo, es braucht eine Ausanhemgenehmigung - lieght die vor? Dann schnellstens bei der Agentur f Arbeit melden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2016



Antwort auf: Wie soll ich vorgehen,

Wann ist das Kind geboren? Bist Du verheiratet und Dein Mann gesetzlich versichert ?

von Sternenschnuppe am 15.09.2016, 21:47



Antwort auf: Wie soll ich vorgehen,

Kontaktiere die Behörde, die für Kündigungen in der Elternzeit zuständig ist. Dort erfährst du näheres. Bzw. muss diese Behörde über die Kündigung entscheiden. Wenn du sagen kannst, in welchem Bundesland du arbeitest?

Mitglied inaktiv - 15.09.2016, 21:47



Antwort auf: Wie soll ich vorgehen,

Mein Kind ist im März diesen Jahres geboren und ich bin nicht verheiratet! Ich wohne und arbeite in Sachsen! Welches Amt ist dafür zuständig? Danke und lg

von Franni84 am 15.09.2016, 23:21



Antwort auf: Wie soll ich vorgehen,

Wenn die Firma geschlossen wird, dann wird der AG die Zustimmung zur Kündigung bekommen oder hat sie schon. Du musst Dich beim Arbeitsamt melden wenn Du ab dem ersten Geb. arbeiten kannst und Betreuung nachweisen kannst. Bietest Du mindestens 15 Stunden die Woche Arbeitsstunden an, dann erhältst Du anteilig der Stunden ALG1 und bist auch versichert. Hast Du keine Betreuung oder willstnicht arbeiten, dann ist in erster Linie der Vater des Kindes für Euch beide zuständig. Egal ob zusammen oder getrennt, zusammen lebend oder nicht. Nur wenn er belegen kann, dass er für Euch nicht aufkommen kann würde der Staat einspringen vorübergehend. Hier ist man verpflichtet ab einem Jahr zumindest Teilzeit zu arbeiten, das Amt unterstützt bei der Suche nach einem Betreuungsplatz. Elterngeld läuft normal zu Ende.

von Sternenschnuppe am 16.09.2016, 08:42



Antwort auf: Wie soll ich vorgehen,

Such Dir nen neuen Job ab 1. Geburtstag. Bis dahin bekommst Du Elterngeld und bist wie bisher versichert. Und sofort beim Arbeitsamt vorsprechen.

von An77 am 16.09.2016, 09:18