Hallo, Im Moment befinde ich mich noch bis April 2016 in Elternzeit, seit Januar 2014 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber (Arztpraxis) 5 Stunden pro Woche. Da möchte ich kündigen. (Da ich die Arbeitsmoral von meinen Chefs nicht mehr mit meinem gewissen vereinbaren kann.) Kann ich Kündigen, oder muss ich noch bis Januar/Februar warten wg. den 3 Monaten Kündigungsfrist vor Elternzeit ende? Oder sollte ich einen Aufhebungsvertrag vorschlagen? Habe ich anschl. eine Sperre beim Arbeitslosengeld? Elterngeld beziehe ich nicht mehr.
von hexeandrea am 01.10.2015, 10:10