Wie lange muss n.1Kind gearbeitet werden um wieder volles Elterngeld zu bekommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie lange muss n.1Kind gearbeitet werden um wieder volles Elterngeld zu bekommen

Hallo Frau Bader Es wurde vor dem ersten Kind Vollzeit gearbeitet, Elternzeit für ein Jahr beantragt. Nach ablauf wieder Vollzeit beschäftigung. Wie lange müsste gearbeitet werden um volles Elterngeld zu beziehen?

von Sonnenschein333 am 11.08.2017, 18:06



Antwort auf: Wie lange muss n.1Kind gearbeitet werden um wieder volles Elterngeld zu bekommen

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Um das volle Elterngeld zu bekommen, muss das zweite Kind also kurz nach dem ersten Geburtstag des zweiten geboren werden oder man arbeitet zwischendrin wieder ein Jahr. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2017



Antwort auf: Wie lange muss n.1Kind gearbeitet werden um wieder volles Elterngeld zu bekommen

Eigentlich muss dann gar nicht gewartet werden. Weil ja 1 zu 1. Sprich, für das neue EG sind die 12 Monate vor erneuten Bezug relevant, zudem werden die Mutterschutzzeiten ausgeklammert wie eben auch bis zu 14 Monate EG vom ersten Kind. In der Kombi wie du sie schilderst würden dann ja die Zeiten welche beim 2ten Kind noch fehlen 1 zu 1 durch Zeiten von vor dem 1ten Kind ausgetauscht. IMO muss man nur mindestens 3-4 Monate arbeiten, plus eben die Schwangerschaft von 10 Monaten wenn eben nicht direkt nach dem ersten Jahr EG wieder in VZ gearbeitet wird. Wenn man dann beim zweiten Kind genauso viel EG haben will wie beim ersten Kind. Alternativ wird man direkt nach der Geburt von Kind1 wieder schwanger so das Kind2 kommt wenn Kind1 nicht älter wie etwa 13-15 Monate ist (wegen Mutterschutzzeit, Geschwisterbonus) Oder ich habe gerade einen riesen Denkfehler drin...

Mitglied inaktiv - 11.08.2017, 18:20



Antwort auf: Wie lange muss n.1Kind gearbeitet werden um wieder volles Elterngeld zu bekommen

Hi, Ich bin direkt in den Monat wider schwanger geworden indem ich nach der einjährigen elternzeit wieder angefangen habe zu arbeiten. Da die Mobate vor der elternzeit abgerechnet wurden und die Zeit die ich bis zum nächsten Mutterschutz gearbeitet habe habe ich diesmal sogar mehr Elterngeld. Du musst also bei nur einem Jahr elternzeit gar nicht warten um wieder gebauso viel Elterngeld zu bekommen. Lg

von Myfairlady11 am 12.08.2017, 08:16



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