Liebe Frau Bader, Ich bin ziemlich unsicher was das Elterngeld für Zwillinge. Online findet man unterschiedliche Aussagen und mit Neugeborenen Zwillingen zu einer Beratung ist utopisch. Ich werde die Elternzeit alleine in Anspruch nehmen mein Partner wird durchgehend arbeiten. Meines Wissens wird Elterngeld maximal für die ersten 14 Monate gewährt (einfaches Elterngeld) - abzüglich des Mutterschutzes. Heißt das ich kann 12 Monate für den 1. Zwillinge beantragen und für den 2. Dann noch mal 2 Monate? Oder ist das abgeschafft und durch den Mehrlingsbonus (die 300€) ersetzt worden. Da die beiden als Frühchen auf die Welt gekommen sind und ich dadurch den Mutterschutz von vor der Schwangerschaft nach der Geburt mit angehangen habe fällt das bestimmt ebenfalls mit ins Elterngeld hinein - oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe Lg Avarya
von Avarya am 24.04.2017, 12:29