Wie lange greifen die mutterschutzrechtlichen Regeln in der Stillzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie lange greifen die mutterschutzrechtlichen Regeln in der Stillzeit?

Hallo Frau Bader, ich habe von meinem Arbeitgeber für Schwangerschaft und Stillzeit ein allgemeines Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Baby (7 Monate) braucht noch sehr das Stillen, trotz dass ich mit 5 Monaten die Beikost eingeführt habe. Wie lange trägt die Krankenkasse ein solches Beschäftigungsverbot über das Umlageverfahren bzw. wie lange habe ich das "Recht" mein Kind zu stillen? Was passiert wenn ich bis zu dieser Zeitgrenze (ich habe keinen Hinweis im Gesetz auf eine Zeitangabe gefunden) es noch nicht geschafft habe komplett abzustillen? Danke für Ihre Hilfe!

von pinzette am 17.05.2015, 14:48



Antwort auf: Wie lange greifen die mutterschutzrechtlichen Regeln in der Stillzeit?

Hallo, hier gibt es gesetzlich keine Grenze. Solange Sie im Stillen. Vielleicht fragen Sie mal bei der Stillberatung im Forum von Biggi nach, sie hatte mehr praktische Erfahrung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2015



Antwort auf: Wie lange greifen die mutterschutzrechtlichen Regeln in der Stillzeit?

Hallo, da gibt es keine generelle Regelung in einem Gesetz oder einer Verordnung. Grundsätzlich würde ich mich an die Empfehlung der WHO anlehnen: 6 Monate voll stillen, bis zum 2. Lebensjahr ausschleichend. Ich für mich ganz persönlich hätte ein problem damit 2 fast 3 Jahre die Allgemeinheit damit zu belasten, also wueder ich vermutlich so bis zum 1. Lebensjahr abstillen. Das ist aber nicht als Vorwurf gemeint gegen Dich, sondern eben mein persönliches Empfinden. Das erste Kind habe ich 6 Monate voll, insgesamt ca 13 Monate gestillt, das zweite 8 Monate voll und dann noch bis zum 14. Monat. Zurück zu Dir: ich denke, die KK wird sich schon melden wenn sie denkt es sei genug, wobei dann immer noch zu sehen ist wie der aktuelle Stand ist. Alles Gute! Désirée

von desireekk am 17.05.2015, 16:06



Antwort auf: Wie lange greifen die mutterschutzrechtlichen Regeln in der Stillzeit?

Naja, abstillen würde ich nicht. Persönliche Frage ist halt eher, wieso wirklich ein BV währende der Stillzeit? Weil, viele Berufe sind ja ohne Probleme mit dem Stillen locker vereinbar. Und dann muss man nicht auf das Mutterschaftsgesetz pochen. Anders sieht es halt aus, wenn man eben Stillen wegen toxischer Probleme dann kaum aufrecht erhalten könnte. Zudem muss ich ehrlich sagen, ich glaube ich hätte da dann lieber Elternzeit so genommen, als ein BV. Zumindestens solange wie eben Elterngeld reinkommt.

Mitglied inaktiv - 17.05.2015, 16:44



Antwort auf: Wie lange greifen die mutterschutzrechtlichen Regeln in der Stillzeit?

Würde ich auch mitnehmen. Soweit ich weiß sind dies alles Berufe wo man eben gar nicht stillen sollte, wegen Gefahr für die Milch. Von daher scheidet abpumpen auch. Eine Bekannte ist Tierärztin, da war es auch so, sie hatte das BV bis das Kind mit 1,5 abgestillt war. Ansonsten bei der Kasse selbst mal anrufen und nett fragen ob Du Dich beeilen musst mit dem Abstillen, oder welche Zeiten sie da hinterlegt haben. Ich kann mir vorstellen dass das auch wieder von Kasse zu Kasse anders sein könnte. Dann hast Du zumindest Klarheit.

von Sternenschnuppe am 17.05.2015, 17:33



Antwort auf: Wie lange greifen die mutterschutzrechtlichen Regeln in der Stillzeit?

Klaro ist das 1000% Lohn, keine Frage. Kann ich auch wo verstehen. Nur hat man halt auch die Ungewissheit, wie lange macht die KK das mit. Und was machen, wenn die dann sagen, nöö, ist nicht mehr. Dann hat man nämlich unter Umständen echte Probleme. Vor allen wenn man nicht PlanB in Petto hat, um dann nicht im schlechtesten Fall der Fälle von einen tag auf den anderen Vollzeit zu arbeiten - unter Umständen ohne Kinderbetreuung usw. Denn, Elternzeit dürfte dann ein Problem werden wenn der AG sich quer stellt.

Mitglied inaktiv - 17.05.2015, 19:16



Antwort auf: Wie lange greifen die mutterschutzrechtlichen Regeln in der Stillzeit?

... ist aber ja nicht Dein Problem! Dein AG hat Dir ein BV ausgestellt, er zahlt Deinen Lohn. Wenn er die Kosten über die Umlage U2 nicht mehr wieder bekommt, weil die KKs sind sträuben, dann muss ER das klären oder das BV aufheben (wobei er Dir das Stillen nicht verbieten kann - er könnte Dich aber in einem anderen Bereich einsetzen der mit dem Stillen vereinbar wäre). Still solange Du bzw. das Kind es für richtig haltet. Ich habe meine erste Tochter 15 Monate gestillt (mit Reisetätigkeit ab dem 7. Monat - ich konnte dann allerdings abpumpen um die Produktion am Laufen zu halten). Letztlich kann die KK die Zahlung auch nicht einfach einstellen, ich denke die könnten sich auch nur z.B. an das Gewerbeaufsichtsamt wenden und die bitte da zu intervenieren und die würden ggf. versuchen ob und in wieweit es etwas zu regeln gäbe. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.05.2015, 21:07



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