Hallo Fr. Bader, im Feburar erwarten wir unser 2. Kind. Ich bin Hausfrau und mein Mann hat die Absicht 11-12 Monate Elternzeit zu nehmen. Uns ist soweit klar, dass ich dann nur 2-3 Monate die 300 € beziehe und die restlichen Monate dann mein Mann das Elterngeld "allein" bezieht. Wir haben den Plan für 11-12 Monate ins EU Ausland zu gehen. Einen Wohnsitz in Deutschland würden wir in jedem Falle behalten. Jetzt meine eigentlichen Fragen: Wie lange dürfen wir rein rechtlich ins EU Ausland gehen und weiterhin Elterngeld beziehen? Was muss man beachten? Muss man einen 2. Wohnsitz ( in dem Fall Spanien) anmelden wenn man solange im Ausland bleibt? Und noch eine Frage bzgl. der Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt. In Schleswig Holstein bekommt man immer ein Brief der sicherstellen soll das alle Kinder bei der U Untersuchung innerhalb der Frist waren. Wenn nicht meldet sich irgendwann das Jugendamt. Wie läuft das wenn man während der Fristzeiten im Ausland ist und somit die U Untersuchung nicht wahrnehmen kann? ....ich konnte darüber noch keine Infos finden. Vielleicht können sie mir weiterhelfen (vielleicht auch an wen ich mich sonst mal wenden könnte!)!? Vielen lieben Dank und freundliche Grüße J.B.
von ajma2015 am 04.11.2014, 13:06