Frage: Wie könnte ich vorgehen?

Hallo Frau Bader, folgende Situation: Stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis; bin im büro beschäftigt. Mein sohn ist im Aug. 2013 geboren. Habe 2 jahre Elternzeit bis ende aug 2015 Nun bin ich in der 13.ten Woche schwanger et 21.10. Hab glaub ich noch Resturlaub da ich ein bv hatte recht früh in der ssw (weis allerdings nicht ob das das arbeitsamt abgerechnet hat weil ich derzeit arbeitslosengeld beziehe!?) Hatte nach 1 Jahr TZ in der elternzeit beantragt welche abgelehnt wurde was meinen recherchen nach nicht rechtens ist (sehr große Firma und vertrag hab ich über ein jahr gehabt!) Hab mir dann "erlauben" lassen mir woanders arbeit suchen zu dürfen - beziehe derzeit weil ich nichts gefunden habe arbeitslosengeld. (Sohn hat einen Kitaplatz!) Jetzt ärgert es mich aber irgendwie dass ich ja nur den mindestsatz elterngeld bekommen werde!!! (Das kind war nicht wirklich geplant ...) Sollte ich auf meinen TZ job bestehen um mehr elterngeld zu bekommen oder mich woanders weiter bewerben was mit inzwischen kleinem bäuchlein ja nicht leichter wird.... Von ende EZ (aug 2015) zum neuen Mutterschutz (ok 2015) sind es grad mal 2 wochen. Was würden Sie mir empfehlen? Auf den Teilzeit Arbeitsplatz in der EZ bestehen wg dem Elterngeld? Wer prüft das denn evtl?! Bin mit meinem chef damals nicht im Guten auseinander und wg mobbing hatte ich das Beschäftigungsverbot bekommen.... Habe aber angst dass ich wieder gemobbt werde und möchte keinen psychischen Schaden... Wobei die firma RIEßIG ist man hätte mich auch einfach in ne anderes Abteilung tun können gibt wirklich ZIG möglichkeiten... Falls ich was wichtiges vergessen hab antworte ich gern! Herzlichen Dank Ihnen

von Maraliebtmaxim am 11.04.2015, 03:30



Antwort auf: Wie könnte ich vorgehen?

Hallo, es zählt der Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Wenn Sie da einen TZ-Job haben (bei dem alten AG o wo anders), bekommen Sie eben entsprechend mehr. Monate nur mit ARbGeld zählen als 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015



Antwort auf: Wie könnte ich vorgehen?

Wenn Du ein BV hattest, dann steht Dein Urlaub noch, sofern nicht vor dem BV schon beantragt und genehmigt war. Daher wirst Du vermutlich noch 10 Tage haben um die 2 Wochen zu überbrücken. Mein Rat : Teilzeit woanders suchen. Den Stress mit dem alten AG würde ich mir nicht geben für ganze 5 Monate. Ein BV kannst Du dann auch nicht einreichen, wenn Du Dich zurückkämpft, das sähe sehr nach geplant aus. Nimm dann Deinen Urlaub, oder dann wegen Mobbing ein BV und dann bekommst Du vollen Mutterschutzlohn aus dem Vollzeitvertrag. Es kämen eh nur noch 5 Monate mit Gehalt zusammen. Weiß ja nicht was Du Teilzeit Verdienst, aber 5x Gehalt plus 7x 0€ und das durch 12. davon dann 65% Kämest Du da überhaupt über den Mondestsatz vom Elterngeld ?

von Sternenschnuppe am 11.04.2015, 08:19