Wie kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel die laufende Elternzeit "mitnehmen"?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel die laufende Elternzeit "mitnehmen"?

Guten Tag, ich habe eine Frage auf die ich selber keine Antwort finde. Aktuell befinde ich mich mit meinem im Februar geborenen Sohn in Elternzeit. Bei meinem aktuellen AG habe ich die ersten 24 Lebensmonate Elternzeit eingereicht. Das erste Jahr in 100%, das zweite Jahr mit AZ die auf 5 Stunden verringert sein soll. Das wurde so auch alles genehmigt. Nun habe ich die Möglichkeit im März / April eine neue, für mich und meine Familie grundsätzlich bessere Anstellung anzutreten. Was passiert dann aber mit der Elternzeit? Diese bietet ja auch einen Kündigungsschutz der gerade in der ersten Kitazeit, wenn mein Kind häufiger krank sein wird sinnvoll ist... Ist diese mit dem Wechsel Geschichte oder muss mein neuer AG sie übernehmen? Wenn ja was muss ich dann tun? Der neue AG weiß, dass ich in Elternzeit bin. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen icheinfachmama

von icheinfachmama am 13.11.2015, 03:12



Antwort auf: Wie kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel die laufende Elternzeit "mitnehmen"?

Hallo, da muss man die EZ neu beantragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2015



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