Liebe Frau Bader, im Juli werde ich nach 2 Jahren Elternzeit wieder voll arbeiten. Wir überlegen, dass mein Mann im Anschluss 1 Jahr Elternzeit nimmt aber seinem 450€ Nebenjob weiterhin nachgeht. Kann uns das irgendwie negativ angerechnet werden? Elterngeld haben wir ja nur für das 1. Lebensjahr unseres Kindes erhalten. Und wie wäre das nun wenn ich in diesem Jahr, wo mein Mann zuhause ist und unser Kind betreut, erneut schwanger werde und nach der Entbindung die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte (da ich unser zweites Kind auch wieder voll stillen möchte). Unterbricht das quasi die Elternzeit meines Mannes und muss/darf er dann früher als geplant zu seinem Arbeitsplatz zurück? Was muss man in so einer Situation auch finanziell berücksichtigen? Desweiteren die Frage, was uns als Elterngeld zustimme, wenn ich vor Ablauf meiner zwei Jahren Elternzeit erneut schwanger werde. Ich habe mir das Elterngeld für das 1. Jahr ausbezahlen lassen. Welcher Zeitraum würde für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Vorab herzlichen Dank für Ihre Informationen und freundliche Grüße Aida82
von Aida82 am 30.11.2015, 13:18