Liebe Frau Bader, ich bin zur Zeit schwanger mit meinem 2. Kind und bekomme, so wie es aussieht beim nächsten Termin ein Beschäftigungsverbot, da ich zum einen in der Pflege tätig bin und zum anderen bereits zwei Fehlgeburt mit anschließender Ausschabung hinter mir habe, zur Zeit bin ich auf Grund dessen bereits krank geschrieben. Momentan bin ich noch in zweijähriger Elternzeit von Kind 1 und arbeite seit Juli letzten Jahres auf 400 € Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Meine Elternzeit endet Ende Juni und ich habe diese auch bis dato nicht verlängert, sprich es würde theoretisch Ende Juni mein alter Vollzeitarbeitsvertrag in Kraft treten. Meine Frage lautet nun, wonach errechnet sich denn nun mein Einkommen im Beschäftigungsverbot? Bis Ende Juni logischerweise 400 €, aber was passiert danach? Bekomm ich weiterhin die 400€ oder bekomme ich das was ich verdienen würde wenn ich Vollzeit arbeiten würde? Oder möglicherweise auch gar nichts mehr? Werde da leider nicht ganz schlau draus, wüsste aber gerne worauf ich mich einstellen muss! Es wäre schön wenn Sie mir eventuell weiterhelfen könnten. Liebe Grüße
von Carina1985 am 21.04.2015, 21:37