Guten Tag Frau Bader, ich finde im Internet leider keine Antwort auf meine Situation. Unser erstes Kind ist im März 3 Jahre alt geworden, dementsprechend ist meine Elternzeit abgelaufen. Aus Umstrukturierungsgründen blieb mir und meinem früheren Arbeitgeber nichts anderes übrig als meinen Vertrag aufzulösen, ich bin also gerade arbeitslos. Nun wünschen wir uns aber ein 2. Kind. Wie würde in diesem Fall jetzt das Elterngeld berechnet? Bekomme ich dann überhaupt welches? Mit freundlichen Grüssen Michaela Fürstenau
von MichaelaF88 am 23.06.2017, 13:51