Ich befinde mich im zweiten Jahr Elternzeit und Arbeite derzeit bei meinem Arbeitgeber auf 450 € Basis allerdings ist es ein extra befristeter Arbeitsvertrag der nur bis Ende zweites Jahr Elternzeit geht sodass mein fester bestehender Vollzeitvertrag nicht verfällt !! Jetzt möchten wir ein zweites Kind da ich allerdings in der Pflege Arbeite werde ich bestimmt wieder wie schon in der ersten Schwangerschaft Beschäftigungsverbot erhalten! Meine Frage wie ist es dann mit Mutterschaftsgeld?? Erhalte ich dann nur 450 Euro bis 6 Wochen vor Geburt oder zählt der Vollzeitvertrag noch?? Und was passiert mit der Elternzeit meines ersten Kindes??
von
Sonja89
am 18.08.2014, 13:24
Antwort auf:
Wie errechnet sich bei Beschäftigungsverbot meine Lohnfortzahlung
Hallo,
Sie beenden die 1. EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Dann bekommen Sie MG aus der VZ-Stelle.
Dann nehmen Sie neue EZ und arbeiten gegebenenfalls TZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2014
Antwort auf:
Wie errechnet sich bei Beschäftigungsverbot meine Lohnfortzahlung
Hallo!
Ich erzähle dir mal, wie es bei mir ist. Ist denke nämlich, bei dir wird es nicht viel anders sein.
Ich bin bis Dezember in Elternzeit und arbeite aber schon auf 400 Euro-Basis.
Jetzt bin ich wieder (ganz "frisch") Schwanger und habe direkt ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen.
Das heißt, ich bekomme bis Dezember trotzdem jeden Monat 400 Euro und dann rutsche ich als Vollbeschäftigte ins Beschäftigungsverbot. Ich konnte es auch erst nicht glauben, aber ich bekomme dann bis zum Ende der Mutterschutzfrist mein volles Gehalt.
Wenn du allerdings noch dein zweites Kind bekommen solltest, während du dich in Elternzeit mit deinem ersten Kind befindest, kannst du deine Elternzeit vorzeitig beenden. So hast du Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld (wie bei Kind 1).
Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben.
Liebe Grüße
von
Mel@
am 18.08.2014, 22:16