Mein erstes Jahr Ez geht bis 03.12.16 ich habe noch einen Resturlaub von 46 Tagen den ich gern im Anschluss nehmen würde. Danach möchte ich ins zweite Elternjahr starten und bei meinem Ag auf 450€ arbeiten. Wenn ich ihm das jetzt so mitteile kann er mich im Urlaub kündigen? Soll ich die Frist von sieben Wochen abwarten und beim baldigen Gespräch nichts vom nächsten Elternjahr und dem Wünsch auf 450€ dort zu arbeiten sagen? Ich weiß nicht weiter. Eigentlich sollte er ja um planen zu können Bescheid wissen, oder? Vielen Dank.
Tschudys
von
tschudys
am 07.09.2016, 07:13
Antwort auf:
Wie das zweite Ezjahr richtig beantragen
Hallo,
geht, ist aber unüblich. Schlichtweg weil es besser ist, den Urlaub aufzuheben für eine Überbrückung bei einem weiteren Kind
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2016
Antwort auf:
Wie das zweite Ezjahr richtig beantragen
Würde ich echt nicht machen. Lieber 2te Jahr im Abschluss an das erste, IMO muss der AG da eh schon zustimmen weil Du dich eigentlich für die ersten 2 Jahre festlegen musst. Den Resturlaub würde ich später nehmen, im Idealfall nach der Elternzeit. Solange bleibt der nämlich auch bestehen.
Aktuell rechnet Dein AG ja damit das Du ab dem 3.12ten wieder in Vollzeit zur Verfügung stehst - also schnell klären. Erst recht auch in Hinblick daran das evtl für Dich eine Schwangerschaftsvetretung eingestellt wurde.
Mitglied inaktiv - 07.09.2016, 17:18