Wie bzw wer erteilt mir ein BV aus?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie bzw wer erteilt mir ein BV aus?

Hallo Frau Bader, ich habe ein Problem und zwar bin ich in der 10 Woche Schwanger und arbeite in der Altenpflege. Da ich bei der Arbeit unter ständigen Zeitdruck stehe und mir bei einigen Gerüchen Übel wird, bzw ich Erbrechen muss, mir das Ansteckungsrisiko zu groß ist, möchte ich eine BV haben. Mein Frauenarzt sieht das alles nicht so schlimm und ist auch der Meinung es sei nicht schimm die Bewohner aus dem Bett zu heben, da dies ja keine längere Zeit in Anspruch nimmt und nicht mit Krafsport zu vergleichen ist. Ich bin dann zu meinem Hausarzt, der findet das das Ansteckungsrisiko zu groß ist und schreibt mich krank. Da ich bei meiner ersten Schwangerschaft schon mit Zwischenblutungen durch Stress ausgelöst im Krankenhaus lag, sagt mein Hausarzt das er mich verstehen kann das ich ein BV möchte aber er dürfte dies nicht ausstellen bzw weiß er nicht ob er es darf, da er dieses Thema noch nicht hatte. So nun habe ich dann beim BAD angerufen und nachgefragt, die konnten mir nur sagen das das der Frauenarzt machen kann. Mein Hausarzt würde mich weiterhin krank schreiben, aber das ist ja nicht Sinn und Zweck der Sache. Darf mein Hausarzt ein Rezept ausstellen mit der Empfehlung mir ein Bv zu erteilen, das ich dann dem Chef gebe? Oder darf der Hausarzt mir das erteilen? Bitte helfen sie mir, mir macht das alles solche Bauschmerzen... Vielen Dank!!!

von nadineemma am 04.03.2015, 14:24



Antwort auf: Wie bzw wer erteilt mir ein BV aus?

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2015



Antwort auf: Wie bzw wer erteilt mir ein BV aus?

Ist ganz simpel, ist Deine Arbeit mit dem Mutteschutz nicht vereinbar, dann ist der Arbeitgeber der Ansprechpartner. UND NICHT DER ARZT. Die Aussage des Hausarztes ist also absolut korrekt, er darf wirklich kein BV aussprechen, sondern eben nur eine Krankschreibung. Gibt dann halt nach 6 Wochen Krankengeld. Wenn schwangerschaftsbedingt, dann bescheinigen lassen, dann gibt es zumindestens keine Kürzung wegen Elterngeld. Er dürfte nur ein BV aussprechen, wenn dir oder dem Kind wegen gesundheitlicher Probleme massive Gefahr droht, zB wegen starken Blutungen. Das dein FA kein BV ausspricht ist auch verständlich, zumal die Punkte welche du anführst wohl fast alle Frauen in der Schwangerschaft betrifft. Das ist nichts unnormales. Lediglich Heben ist ein Thema, aber das müssen dann halt die Kollegen übernehmen. Ansteckung wäre ein Thema wenn dir der Immunschutz fehlt und du mit Kleinkindern arbeitest, nicht aber in der Pflege. Aber auch das ist egal, weil auch dann der AG das BV aussprechen muß - der kennt deinen Arbeitsplatz und nicht der Arzt. Theoretisch könnte der Ag ja auch hingehen und sagen, ich verdonnere dich zum, Schreibtischdienst, Kaffee kochen und Telefon bedienen. Die Option hätte er - und dann wäre ein BV komplett vom Tisch. Bist du der Meinung dein Arbeitsplatz ist eine Gefahr, und dein AG kümmert sich nicht um die Einhaltung des Mutterschaftsgesetzes, dann bleibt dir die Möglichkeit dich ans Gewerbe-/Ordnungsamt zu wenden. Die prüfen es dann entsprechend, gegebenenfalls auch vor Ort. Oder du wendest dich an den Betriebsarzt - falls ihr einen habt.

Mitglied inaktiv - 04.03.2015, 14:55



Antwort auf: Wie bzw wer erteilt mir ein BV aus?

Wenn der AG mir einen neuen Platz erteilt, wie z.B Bürodienst oder so , wäre es ja kein Problem mehr, denn da habe ich kein Ansteckungsgefahr und auch nicht das Problem mit dem heben. Wenn das Heben von meinen Kollegen gemacht werden soll, frag ich mich was ich dann noch auf der Arbeit machen soll, denn ständiges strecken, beugen oder bücken was man beim anziehen,waschen usw. macht ist laut § 4 Abs. 3 ein BV zu erteilen.

von nadineemma am 04.03.2015, 15:04



Antwort auf: Wie bzw wer erteilt mir ein BV aus?

Ich kann dir nur sagen was bei mir OK ging, und das nach Absegnung durch Arbeitsschutz: Einsatzort Einzelhandel, Schwerpunkt Fleisch, Regelarbeitszeit an 5 Tagen Mo-Sa (mit entsprechenden Ausgleich) von 7.30 - 19.30 (je nach Schicht) Arbeitsplatzbeschreibung: Heißt, Kisten mit Frischfleisch annehmen - das sind die großen roten Fleischkisten E2, passen locker mal 20-40kg rein. Hochwuchten auf den Arbeitstisch oder umwuchten, notfalls mit Hilfe eines Kollegen geht OK. dauerhaftes Heben dagegen nicht. Nur was dauerhaftes ist, das konnte man mir nicht sagen. Fleisch zerlegen: Ansteckung Toxo theoretisch möglich, da Immunschutz (wie sich später herausstellte, aber eh kein Thema. Wäre aber auch egal gewesen, da Handschuhe als Schutz völlig ausreichend seien. Umgang mit scharfen-spitzen Mitteln, wie Messer, Aufschnittmaschiene, ect - kein Problem. Reinigung mittels Alkohol, Chlor - wegen kurzfristiger Anwendung auch kein Problem. Fleisch verpacken mittels Vaccumierer, auszeichen, dann in Selbstbedienung einräumen - eh kein Thema. Selbst im 7ten/8ten Monat nicht. Bedienung an Fleisch und auch Käse-Theke, ein- und ausräumen und Aufschnitt schneiden, heißt dauernd reinbücken bzw strecken weil die Teile teils über einen Meter Tiefe haben, Bauch dabei auf der Kante, hochwuchten von teils mehrere Kilo schweren Käselaiben (Druck auf den Bauch), aufhängen von Schinken ect. in gut 2,5m Höhe, eher mehr. Also nur per Trittleiter - Sturzgefahr. Selbiges im übrigen wenn man im Kühlhaus Kisten runterwuchten muss oder hochwuchten. Für Vorrat schneiden steht man mitunter 1-2 Std an der gleichen Stelle oder auch mal locker länger, sonst den ganzen Tag auf den Beinen weil mal Bedienung, Vor- und Zubereitung, Einräumen, an der Kasse stehen, usw. Dauerstress pur, Du glaubst doch wohl nicht das da Kunde Meier länger warten will nur weil man mal eben schwanger ist? So, Dauer-Kundenkontakt. was glaubst du wie viele Leute krank einkaufen gehen oder ihre kranken Kinder im Schlepptau haben. Ich hatte teils Kinder vor mir stehen mit Windpocken und Scharlach. Meldung der Mütter, wir müssen mal eben gerade. Kommer gerade vom Arzt, Kind hat das, das. Ach sie sind schwanger, Herzlichen Glückwunsch..... Selbige Mutter interessierte das im übrigen kein bißchen, als Ehefrau eines Gyn, mit 5 Kindern war sie der Meinung, das die Frauen sich heute eh nur anstellen. Wohlgemerkt, all das hat nicht gelangt damit der Arbeitsschutz seinen Hintern auch nur Rausbequemt hat - Einzelhandel ist kein Beschäftigungsbereich für ein BV. Die dort üblichen Dinge wie heben, strecken, bücken ect muß man halt notfalls die Kollegen machen lassen, ob das praktikabel wäre, ist dabei einerlei. Ansteckung wäre das, was einem auch im "normalen" Alltag blüht. Kann dir echt nur sagen was man mir damals gesagt hat, eben für Einzelhandel. Ob es bei dir in der Pflege besser geht, keine Ahnung. Ich weiß selbst das das ein Knochenjob ist, Pflege gehörte bei mir auch teils zur Ausbildung dazu, ich kenne die Arbeit dort also durchaus. Denke mal vom körperlichen kann man das also durchaus wo vergleichen. Wie gesagt, wende dich an das Gewerbeamt bzw Ordnungsamt, lass es prüfen. Mehr bleibt dir nicht übrig wenn der Arbeitgeber dir kein BV ausspricht.

Mitglied inaktiv - 04.03.2015, 20:21