Wenn alles gut geht bekommen wir im Januar 2017 unser zweites Kind.
Mutterschutz würde zum 23.11. beginnen.
Bis 13.09. bin ich in Elternzeit des ersten Kindes, arbeite bis dahin mit 30 Wochenstunden (= ca. 2000 Euro netto).
Ab 14.9. bis Beginn Mutterschutz würde ich wieder Vollzeit (= ca. 2400 netto) arbeiten, knapp über zwei Monate also nur.
Aus welchem Betrag berechnet sich nun das Mutterschutzgeld? Aus der Teilzeit oder aus der Vollzeitstelle?
von
allmountain
am 16.05.2016, 12:25
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Mutterschutzgeld?
Hallo,
VZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2016
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Mutterschutzgeld?
Vollzeit, das würdest Du ja auch ohne Schwangerschaft verdienen.
von
Sternenschnuppe
am 16.05.2016, 16:12
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Wie berechnet sich das Mutterschutzgeld?
Ich war irritiert, da es im MuSchu Gesetz heißt ,,nach den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten"
von
allmountain
am 16.05.2016, 16:40
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Mutterschutzgeld?
Ja, bei Leuten die nach Stunden bezahlt werden ist das so.
Da wird der Durchschnitt genommen.
Aber selbst wenn das bei Dir so wäre, dann würde der Durchschnitt vom Vollzeitlohn vor Kind 1 zählen. Denn der Vollzeitvertrag ist dann aktiv.
von
Sternenschnuppe
am 16.05.2016, 16:42