Hallo Frau Bader, ich habe seit letzter Woche ein Beschäftigungsverbot und da mein Gehalt durch Provision, Sonderzahlungen monatlich wechselt, müsste ich mal wissen, welche Monate als Grundlage für die Lohnfortzahlung gelten: - die 3 Monate vor Beginne der Schwangerschaft (September - November) - oder die letzten 3 Monate ab dem Beschäftigungsverbot (Januar - März) Der § 11 im Mutterschutzgesetz, kann meiner Meinung nach "so oder so" ausgelegt werden und ist für mich nicht eindeutig: "...der Arbeitgeber muss mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren.." Ich habe mich schon bei mehreren Stellen befragt und bekomme immer eine andere Antwort je nachdem, wie das Wort "oder" in diesem Satz verstanden wird. Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. Gruß Maria L.
von newskyla am 18.04.2016, 10:26