Sehr geehrte Frau Bader,
momentan bin ich in Elternzeit und habe noch 14 Monate Elternzeit vor mir :-). Nun würde mich interessieren, wie es sich bei einer 2. Schwangerschaft mit dem Elterngeld verhält? Was würden wir bekommen! Wie errechnet sich dies? Das Elterngeld lassen wir uns auf zwei Jahre ausbezahlten.
Danke im Voraus.
Snowi
von
Snowi
am 24.07.2014, 00:00
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld in der 2. Schwangerschaft
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld in der 2. Schwangerschaft
Es zählen immer die 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz.
Nur Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr ( Bezugszeitraum ) werden durch alten Lohn ersetzt. Das zweite Jahr wird ohne Einkommen mit 0€ gerechnet, da es nur noch die Auszahlung ist.
von
Sternenschnuppe
am 24.07.2014, 07:31
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld in der 2. Schwangerschaft
Liebe Sternenschnuppe,
habe ich richtig verstanden, dass ich wenn das zweite Kind im zweiten oder dritten Jahr des Mutterschutzes auf die Welt kommt, meine Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zur Festlegung des Elterngeldes verrechnet wird?
LG Snowi
von
Snowi
am 25.07.2014, 02:31