Sehr geehrte Frau Bader,
unser Sohn wurde am 5.5.2013 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, lasse mir das Elterngeld jedoch für das erste Jahr voll ausbezahlen (also keine Splittung auf 2 Jahre). Wenn ich innerhalb der nächsten Monate, also noch während der Elternzeit schwanger werde, anhand welcher Grundlage bemisst sich das neue Elterngeld? Desweiteren habe ich vor, ab Mai auf 450€ Basis arbeiten zu gehen, wird dieser Verdienst obwohl er nicht steuerpflichtig ist, in das neue Elterngeld miteinbezogen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
zahnfeexxx
von
zahnfeexxx
am 27.03.2014, 15:08
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld b. erneuter SS während 1. EZ?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2014
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld b. erneuter SS während 1. EZ?
Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz.
Alles was Du ab dem ersten Geb. verdienst zählt in das neue Elterngeld mit rein.
Je mehr desto besser.
Alles ohne Einkommen ab dem 1. Geb. zählt als 0€ mit rein.
Monate mit Elterngeld von Kind 1 werden durch alten Lohn ersetzt.
von
Sternenschnuppe
am 27.03.2014, 15:32