Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete 14.05., so dass ich 15.05. wieder angefangen habe zu arbeiten. Jetzt bin ich wieder Schwanger und werde voraussichtlich am 20.02.2018 entbinden. Wie berechnet sich das Elterngeld, da ich in den 12 Bemessungsmonaten zum teils in Elternzeit war? Vielen Dank im Voraus.
von Ciyamunzur am 21.06.2017, 07:27