Hallo Frau Bader,
ich hatte nach der Geburt unserer Tochter 2011 drei Jahre Elternzeit und danach ein Jahr unbezahlten Urlaub. Dieser endet am 21.4.. Da ich als Flugbegleiterin arbeite geht es bei mir direkt in Beschäftigungsverbot über und ich bekomme von 22.4.15 bis zur Entbindung mein normales Gehalt plus Flugzulage.
Jetzt ist die Frage wie sich bei mir das Elterngeld berechnet, da ich bis dahin ja nur maximal 3 Monate Gehalt bezogen haben werde.
Vielen Dank im voraus und schöne Ostern!!
von
Janine2703
am 03.04.2015, 21:18
Antwort auf:
Wie berechne ich mein Elterngeld? ET= 24.7.15
Hallo,
die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Die Monate ohne Verdienst zàhlen dann als 0 €.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2015
Antwort auf:
Wie berechne ich mein Elterngeld? ET= 24.7.15
Es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Der Mutterschutz wird ausgenommen - darauf könntest du auf Antrag verzichten, sprich dazu mit deiner Elterngeldstelle.
Die Monate mit unbezahltem Urlaub zählen mit je 0 Euro. Elternzeit (ohne Elterngeldbezug) zählt auch mit je 0 Euro.
Das wird unter Umständen der Mindestsatz von 300 Euro.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.04.2015, 12:57