Sehr geehrte Frau Bader! Ich möchte den ersten Monat nach Geburt unseres Kindes gleich direkt Erziehungsurlaub nehmen. Jetzt habe ich gehört, dass es zu Problemen kommen kann, falls ich am Tag der Geburt noch in der Arbeit war, also Einkommen hatte. Da ich nicht beeinflussen kann, wann die Wehen meiner Frau einsetzen, kann es allerdings dazu kommen, dass ich an diesem Tag bereits in der Arbeit war und damit diese Voraussetzung nicht mehr erfülle. Wie kann ich diesem Dilemma entgehen, so dass mir der Anspruch für den ersten Monat Elterngeld nicht verliere? Für praktische Tipps wäre ich Ihnen äußerst dankbar. Mit freundlichen Grüßen
von Sören Ebert am 17.02.2015, 20:16