Hallo,
ich habe jetzt am 14.06.2017 unsere Tochter bekommen in der 36+1 SSW. Eigentlicher ET wäre der 11.07.2017 gewesen. Habe eine Bescheinigung von der Klinik über ein "Frühchen" bekommen. Wie lange habe ich denn jetzt Mutterschutz und wann würde meine Elterzeit anfangen?
Vielen Dank
von
löwe86
am 17.06.2017, 12:50
Antwort auf:
Wie Mutterschutz bei späten Frühchen
Hallo,
Sie haben die 12 Wochen für ein Früchchen plus die Zeit, die Sie vorher keinen Mutterschutz nehmen konnten.
Die Elternzeit beginnt mit der Geburt, muss aber sieben Wochen vor Beginn, also nach dem Mutterschutz, beantragt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2017
Antwort auf:
Wie Mutterschutz bei späten Frühchen
Der Mutterschutz dauert in deinem Fall 18 Wochen, die Elternzeit beginnt wie immer ab Geburt.
von
Andrea6
am 17.06.2017, 17:14