Frage:
Wer zahlt für mich?
Hallo,
Ich bin frisch Schwanger.
Ende Juli habe ich von mein arbeitsgeber die Kündigung bekommen.
Die Kündigung ist schriftlich auf den 04.08 ausgestellt.
Hatte meinen Arbeitsgeber damals mündlich gesagt, dass das sein kann das ich schwanger bin. Leider habe ich vor ca. 1 1/2 die Bestätigung von Frauenarzt bekommen.
Mein Arbeitsgeber sagt, dass die 2 Wochenfrist rum ist und die Kündigung gültig ist. Das Arbeitsamt sagt jetzt, dass die für mich nicht aufkommen. Der Arbeitsgeber müsste für mich aufkommen.
Ich würde gerne arbeiten gehen.
Meine Frage ist nun.
Wer bezahlt mich jetzt?
Lg maria
von
Biene101414
am 21.08.2017, 13:59
Antwort auf:
Wer zahlt für mich?
Hallo,
ich verstehe bereits nicht, warum sie die Kündigung Ende Juli bekommen haben, diese aber auf den 4. August datiert ist.
Waren Sie denn damals schon schwanger und wussten es nur nicht? Oder waren Sie noch gar nicht schwanger?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2017
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Wer zahlt für mich?
Am 14.8 ist die Schwangerschaft bestätigt worden.
von
Biene101414
am 21.08.2017, 14:03
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Wer zahlt für mich?
Kannst du nachweisen das Du deinem AG spätestens am 18.08 die Schwangerschaft mitgeteilt hast, im Idealfall schriftlich?
Falls ja, SOFORT Kündigungsschutzklage einreichen. da gelten 3 Wochen!!!!
Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 14:10
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Wer zahlt für mich?
hi,
du bist zu spät schwanger geworden. Warum bist du denn nicht gleich Anfang August zum Arzt gegangen?
Aufkommen muss der Kindsvater für dich und das Kind (nach Geburt).
Dein AG ist raus.
Du müsstest ALG I beantragen und versuchen, bis zum Mutterschutz noch einen Job zu bekommen.
floe
von
la-floe
am 21.08.2017, 14:11
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Wer zahlt für mich?
Da du die Kündigung bereits Ende Juli bekommen hast, dürfte die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage eigentlich schon abgelaufen sein. Wenn du die Kündigung rückgängig machen möchtest, musst du sofort heute noch zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben. Einen Anwalt brauchst du dafür erst mal nicht, das wichtigste ist sofort zu handeln.
Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 14:23
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Wer zahlt für mich?
Was gilt den, wann der Ag die überreicht hat oder das Datum an dem die ausgestellt wurde? Er scheint die Kündigung ja vordatiert zu haben wenn die auf den 3.08ten ausgestellt worden ist. IMO müsste in dem falle das Datum gelten - wie will er nachweisen die schon im Juli mit falschen datum übergeben zu haben?
Davon ab ist es wieder die berühmte Tagesfrist bezüglich Schwangerschaftsalter. In den wenigsten Fällen kann man eine Schwangerschaft vor der 5ten/6ten SSW wirklich nachweisen. Den es gilt eben nicht der Bluttest sondern ein US-Bild als sicherer nachweiß einer Schwangerschaft. Gibt immerhin auch biochemischen Schwangerschaften, also wo HCG ansteigt, der Fötus aber mit der normalen Monatsblutung abgeht. Davon ab hat sie ja beim überreichen bereits dem AG mitgeteilt das sie wahrscheinlich schwanger ist, lediglich der nachweis konnte erst später erfolgen. Was in einer Frühschwangerschaft eben völlig normal ist. Die Frage die sich IMO nur stellt ist die Nachweisbarkeit die die TE nun hat das sie dem AG sofort Mitteilung gemacht hat. Kann sie beweisen es dem AG sofort mitgeteilt zu haben, ist die 2 Wochen Frist gewahrt. Zeugen wären da auch eine Option.
Bei der sofortigen Einreichung der Kündigungsschutzklage kann ich nur zustimmen.
Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 15:04
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Wer zahlt für mich?
Das ist alles etwas anders.
Ich hatte eine Fehlgeburt. Bin aber direkt im nächsten Zyklus schwanger geworden. Leider waren die Test und bluttest am 4.08 noch negativ. Also habe ich mich damit abgefunden und bin auf Arbeitsuche gegangen.
Das größte Problem ist, ich habe die Kündigung erst nachdem mein Eisprung war bekommen. Begründung ich wäre zu schnell ( zeitarbeitsfirma ).
Hätte ich die Kündigung vorher bekommen, dann hätte ich mir erst einmal einen neuen Job gesucht
von
Biene101414
am 22.08.2017, 12:41
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Wer zahlt für mich?
Hast du nun Kündigungsschutzklage erhoben oder nicht?
Mitglied inaktiv - 22.08.2017, 13:54