Hallo Frau Bader! Ich habe zu "Hallo! Ich werde nach Ablauf des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen. Ab diesem Zeitpunkt läuft der befristete Arbeitsvertrag meines Mannes aus und er möchte sich um unseren Sohn kümmern. Natürlich möchte mein Mann Elterngeld beantragen. Was steht meinem Mann ab nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu?" noch eine ergänzende Frage: Wer zahlt die Krankenversicherung, Rentenversicherung meines Mannes in der Zeit? Und ab welchem Zeitpunkt sollte mein Mann sich arbeitslos melden? Vielen Dank!
von Deichlena am 30.05.2017, 13:20