Hallo, ihr Lieben!
Mir ist bewusst, dass es sich bei meiner Frage nicht um RUB handelt, deswegen werde ich vermutlich von Fr. Bader keine Antwort erhalten.
Vielleicht weiß jemand anders von euch ja eine Antwort. :-)
Ich möchte mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Muss dieses zwingend die Marktleitung schreiben oder darf das auch die stellvertretende Marktleitung?
Herzlichen Dank und beste Grüße!
von
excellence2
am 10.08.2017, 12:15
Antwort auf:
Wer darf Arbeitszeugnis ausstellen?
Hi Eigentlich der Marktleiter. Aber seien wir mal ehrlich: wie soll man nachprüfen, wer es geschrieben hat. Ich kenne genügend Fälle, in denen der MA das Zeugnis sogar selbst geschrieben hat und hinterher nur noch hat unterzeichnen lassen.
Unterschrieben sein muß es aber vom Chef!
von
cube
am 10.08.2017, 12:48
Antwort auf:
Wer darf Arbeitszeugnis ausstellen?
Fordern Sie es schriftlich beim Marktleiter. Wer es dann schreibt kann Ihnen doch egal sein.
von
Kristiiin
am 10.08.2017, 13:06