Hallo
mein Sohn und einige Mitschüler ist im vorletzten Jahr von einer Jugendbande zusammengeschlagen worden. Im Juli war die Verhandlung. Er und seine Klassenkameraden hatten die Jungs angezeigt. Es gab eine Verhandlung vorm Jugendschöffengericht vor ca. 3 Monaten.
Bekommt er das Urteil als Opfer/Kläger zugeschickt?
von
Mony
am 14.10.2014, 14:46
Antwort auf:
Wer bekommt das Urteil
Hallo,
im strafrechtl. Verfahren ohne Nebenkläger zu sein? Nein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2014
Antwort auf:
Wer bekommt das Urteil
Strafverfahren oder Zivilprozess? (Neben-)Kläger oder "nur" Opfer?
Grundsätzlich bekommen - wenn überhaupt - nur Kläger und Beklagte eine Abschrift des Urteils. Wenn Dein Sohn im Strafverfahren als Opfer (= Zeuge) ausgesagt hat, bekommt er nichts. Als (Neben-)Kläger im Straf- oder Zivilverfahren sollte er mMn ein Urteil erhalten, allerdings gibt es da möglicherweise Sonderregelungen bei Jugendgerichten, da bin ich mir nicht sicher.
Mein Ex-Mann wurde einmal zusammengeschlagen und nahm sich einen Anwalt, der im Strafverfahren die Nebenklage vertrat. Dadurch hatte er Akteneinsicht und bekam auch ein Urteil zugeschickt. Ohne den "Umweg" der Nebenklage hätte er weder das eine noch das andere bekommen. Aber das war kein Jugendgericht.
War Dein Sohn bei der Urteilsverkündung dabei? Oder durfte er nicht, weil es ein Jugendgericht war? Wenn letzteres, dann dürfte er mMn auch keine Abschrift des Urteils bekommen.
von
Strudelteigteilchen
am 14.10.2014, 15:15