Hallo Frau bader, Folgendenes ... ich hatte vom 28.03.2015 an ein BV vom Arzt aufgrund meiner Schwangerschaft. Vom 04.08-11.2015 war ich im Mutterschutz und meine 2-jährige Elternzeit endet am 17.09.2017 ... Da ich allerdings nach der Elternzeit nicht mehr unbedingt bei meinem jetzigen AG arbeiten möchte, frage ich mich wie es sich mit dem Resturlaub verhält? Wieviel wird mir ausgezahlt? Und was hat es mit dieser Kürzung auf sich? Ich hatte einen Jahresurlaubsanspruch von 36 Tagen. Mfg ....
von j.s.90 am 21.04.2016, 20:29