Hallo Frau Bader,
Mein Mann und ich überlegen, was mit unseren Kindern passieren würde, falls uns etwas zustößt. Ich weiß, dass man da etwas aufsetzen kann, um das zu regeln, habe aber noch ein paar Fragen dazu.
1. Welche Personen kommen infrage, um nach unserem Tod Vormund der Kinder zu werden? Was sind ausschlusskriterien? Wir würden gerne die Großeltern bzw. nur meine Mutter (mein Vater ist psychisch krank) einsetzen, diese sind 56 und fast 57 Jahre alt und die Kinder sind 4 und 2. Wir Leben in einem Haus und enges Verhältnis zu den Großeltern, außerdem beide noch berufstätig. Sind Sie zu alt?
2. Welche Form muss ein entsprechendes Schreiben haben?
Vielen Dank!
von
Fischstäbchen
am 21.07.2016, 13:01
Antwort auf:
Wen kann man einsetzen lassen falls Tod der Eltern?
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2016
Antwort auf:
Wen kann man einsetzen lassen falls Tod der Eltern?
Guck mal hier
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Absicherung-bei-Todesfall-Unfall-der-Eltern-fuer-Kind_141641.htm
Der Altersunterschied darf nicht mehr als 60 Jahre sein.
Komisch irgendwie, Vierlinge selbst bekommen und behalten darf man auch mit Mitte 60.
von
Sternenschnuppe
am 21.07.2016, 13:53