Sehr geehrte Frau Bauder, ich bin etwas verwirrt. Ich habe Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und aus einem kleinen Gewerbebetrieb. Mein Sohn ist am 30.01.2015 geboren. Nun habe ich das Elterngeld beantragt und auch den Bescheid bekommen. Was mich schon vorher stutzig gemacht hatte, ist dass die Elterngeldstelle noch den Steuerbescheid für 2013 nachgereicht haben wollte. Nun gut. Für mich ist klar gewesen, dass das letzte Geschäftsjahr (für mein Verständnis für mich 2014) berücksichtigt wird und nicht das davor. Das bedeutet für mich in Zahlen auch 100€ Unterschied im Elterngeld und das wäre doch schon recht ärgerlich!!! Was ist nun richtig? Die Steuererklärung inkl EÜR für 2014 liegt dem Finanzamt bereits vor, den Bescheid habe ich jedoch noch nicht bekommen. Ich habe daher die Elsterdaten mit an die Elterngeldstelle gesendet. HILFE!!!!!!
von heavenly89 am 19.03.2015, 13:05