Guten Tag, ich habe ein Nebengewerbe. Im Jahr 2013 hatte ich einen Minijob und ein Nebengewerbe, im Jahr 2014 einen Minijob, eine Stelle in Teilzeit und das Nebengewerbe. Die eine Beamtin von der Elterngeldstelle sagte es ist der Verdienst von 2013 und der Steuerbescheid 2013 wegen dem Gewinn vom Nebengewerbe maßgeblich und die andere Beamtin sagte der Steuerbescheid 2013 und der Verdienst von 2014 werde berechnet, der Entbindungstermin ist der 05.12.2014. Was ist bei der Berechnung jetzt richtig? Können Sie mir da weiterhelfen. Mfg
von
Milka1012
am 10.11.2014, 16:55
Antwort auf:
Welches Jahr ist Maßgeblich
Hallo,
entscheidend ist das letzte Wirtschaftsjahr für alle Einkünfte. Versuchen Sie, einen Antrag auf Verschiebung zu stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2014
Antwort auf:
Welches Jahr ist Maßgeblich
Guten Tag,
wie wird das denn gerechnet bei einer Verschiebung? Das Jahr vor der Geburt von also die letzten 12 Monate? Oder die Monate von Januar 2014 bis zum Geburtstermin im Dezember? Und wie wäre das mit den Gewerbeeinnahmen, da ja der Steuerbescheid von 2014 erst 2015 kommt?
von
Milka1012
am 11.11.2014, 13:11